Der Lichterfelder FC greift nach dem letzten Strohhalm und legt Berufung gegen das Sportgerichtsurteil ein.
Die Chronologie: 05.12.2009: Der Trainer des LFC sagt fernmündlich das für den 06.12.2009 angesetzte Spiel ab. Es seien zu viele Mädchen krank. Ein Rückruf bei der Staffelleiterin ergab, dass diese von nichts wusste. Eine Absage an die Marzahner Mädels war nicht mehr möglich. 06.12.2009: Der LFC ist bis auf eine Spielerin nicht erschienen. Das Spiel wurde 6:0 gewertet. 08.12.2009: Der LFC legt Atteste vor (u.a. vom 01.12.). Die Wertung des Spieles wird aufgehoben. Ende Februar: Das Spiel wird auf den 11.03. neu angesetzt. 02.03.2010: Der BSC erhebt Einspruch, das Spiel wird abgesetzt. 16.04.2010: Das Sportgericht entscheidet für den BSC. Der LFC hat sich nicht an die in den AM 19 ausgewiesenen Ausführungen gehalten. Die Einspruchsfrist beträgt sieben Tage. Ende April: der LFC geht in die Berufung.
Wir gehen davon aus, dass auch das Berufungsgericht unserer Auffassung folgt. An den Tatsachen selbst hat sich nichts geändert. Zudem scheint die Einspruchsfrist auch abgelaufen zu sein. Vielmehr scheint der LFC sich um seine 1. Frauenmannschaft zu sorgen (Regionalliga), da die C-Mädchen bereits zu Saisonbeginn gestrichen wurden und auch die B-Mädchen nach dem Urteil gestrichen werden müssten.
Der LFC hat seinen ohnehin unberechtigten Einspruch zu spät eingesandt. Der Einspruch wurde daher nicht verhandelt. Das Urteil ist rechtskräftig. Der LFC ist damit gestrichen.